Der VBL setzt Zeichen
der Freundschaft
und Verbundenheit
Detailinformationen
Ausbildnerinnen 2012/2013: Detailinformationen
Formulare / Dokumente
Die folgenden Formulare und Dokumente können Sie wie folgt bestellen:
VBL Sekretariat
Hofstatt 14
3702 Hondrich
Tel./Fax: 031 302 50 65
E-Mail: landfrauen.be@bluewin.ch
Ausbildnerinnen:
Anforderungsprofil Ausbildnerinnen
Personalien der Ausbildnerinnen
Beurteilungsbogen
Formular Lohnabrechnungen
Erklärungen zu Lohnabrechnungen
Richtlinien zur Regelung der Arbeits- und Freizeit
Anforderungsprofil Ausbildnerinnen
Ausbildnerinnen mit folgenden Berufen werden ohne zusätzlichen
Modulbesuch bzw. –abschluss zugelassen:
Bäuerin FA
Absolventinnen der bäuerlich-hauswirtschaftlichen Fachschule
Fachfrau Hauswirtschaft
Hauswirtschaftslehrerin
Hauspflegerin
Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin (HBL)
Beim Koch werden die Module Ernährung & Verpflegung I und II anerkannt, bei der
Ernährungsberaterin Ernährung & Verpflegung I
Für Ausbildnerinnen aus anderen Berufen ohne hauswirtschaftliche
Zusatzausbildung gelten folgende Minimalanforderungen (gilt auch für
Absolventinnen Haushaltslehrjahr):
Besuch von folgenden Modulen aus der Ausbildung Bäuerin FA:
Ernährung & Verpflegung I & II
Produkteverwertung
Wäscheversorgung
Haushaltsführung
Familie & Gesellschaft
Total Lektionen: 200
● Die Module werden mit Modullernzielkontrolle (MLZK) abgeschlossen
● Beim Start im „Bildungsjahres Hauswirtschaft“ muss der Modulbesuch geplant sein
● Zeitrahmen: Innerhalb der Frist von 3 Jahren muss die MLZK abgeschlossen sein.
Weiterbildung
Im Rahmen der Qualitätssicherung organisieren wir 1-2 mal pro Jahr
Weiterbildungskurse für Ausbildnerinnen. Die Teilnahme ist obligatorisch.
Präsenzzeit
Die Ausbildnerin muss während mindestens 60% der Anwesenheit der Jugendlichen
präsent sein.
Juni 2011
Für Fragen wenden Sie sich bitte an
VBL Sekretariat, Pia Amstutz-Grädel, Hofstatt 14, 3702 Hondrich, 031 302 50 65 (Administrative Belange)
Christine Gerber, Oberruntigen, 3036 Detligen, 031 825 60 79 oder 079 543 86 49 (Betriebliche Belange)